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Gaar, Christoph: Bankgarantie mit Effektivklausel

Österreichische Bauzeitung 12-13/2021

25. Juni 2021

Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob auch eine Bankgarantie, deren Auszahlung an Bedingungen geknüpft ist, ein zulässiges Sicherungsmittel im Sinne des § 1170b ABGB ist.


Eine Bankgarantie mit Effektivitätsklausel ist als Sicherungsmittel nicht generell ungeeignet, sondern dann, wenn die Inanspruchnahme durch den AN aufgrund von allfälligen Erfordernissen ungebührlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Sofern es der AG faktisch in der Hand hat, dem AN den rechtmäßigen Zugriff auf die Sicherstellung zu verweigern, erfüllt diese nicht ihren Zweck. Für die Praxis ist aus dieser Entscheidung abzuleiten, dass Bankgarantien, die als Sicherstellung übergeben werden, zwar Auszahlungsbedingungen enthalten dürfen, deren Ausgestaltung jedoch gut überlegt werden muss. Es besteht die Gefahr, dass die Effektivklausel dem AN den Zugriff auf die Sicherstellung unrechtmäßig erschwert oder verwehrt und die Sicherstellung als nicht erbracht gilt. Der AN kann dann die Leistung einstellen und mit Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

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