MP-Law-Logo weiß

Newsletter Issue 14/Jänner 2009

Die neue ÖNORM B 2110 & Darf der AG eine Forcierung anordnen?

15. Januar 2009

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der Neufassung der ÖNORM B 2110 – Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (Werkvertragsnorm) -, die am 01.01.2009 in Kraft getreten ist. Es wird insbesondere auf die gegenüber dem Gründruck geänderten Punkte hingewiesen, die ua auch von Willheim Müller Rechtsanwälte und SSP&E Consulting wegen ihrer Unausgewogenheit kritisiert wurden. 

Darüber hinaus wird das Leistungsänderungsrecht des Auftraggebers gemäß Punkt 7.1. der ÖNORM B 2110 erördert und insbesondere darauf eingegangen, ob die Anordnung einer Verkürzung der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit aufgrund von Bauzeitverlängerung, die der AG zu vertreten hat, vom Leistungsziel gedeckt sind.

Übersicht

Downloads

PDF