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Newsletter Familienrecht Issue 1|2022

Der Ehevertrag

17. Januar 2022

Eheverträge gelten als unromantisch und werden (außerhalb von besonders vermögenden Kreisen) in Österreich selten abgeschlossen. Dabei wird übersehen, dass jede Eheschließung und noch viel mehr die Auflösung einer Ehe weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich zieht. Zu nennen sind hier die nacheheliche Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, wie auch der nacheheliche Unterhalt.

Die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen kommen jedenfalls zu tragen, wenn man bei der Scheidung nicht einvernehmlich davon abgeht. Man kann sich natürlich auch schon vor der Eheschließung, aber auch während aufrechter Ehe – im Rahmen eines Ehevertrages – über die Rechtsfolgen einigen. Dies schafft Klarheit und hilft dabei, ein (mitunter) unangenehmes Scheidungsverfahren zu vermeiden.

Oft ist den Brautleuten gar nicht bewusst, welche Auswirkungen die Eheschließung auf ihr Vermögen hat: So ist zB in die Ehe eingebrachtes Vermögen, zwar grundsätzlich von der Aufteilung ausgenommen, allerdings kann es hier zu Umwidmungsvorgängen kommen (zB wenn eine Immobilie gemeinsam renoviert und genutzt wird).

Der Ehevertrag bietet die Möglichkeit, vertraglich festzuhalten, wer welche Vermögenswerte in die Ehe einbringt und wem diese Vermögenswerte bei der Trennung zufallen sollen. Das Ziel bei der Vertragsgestaltung muss sein, für den Scheidungsfall eine möglichst faire Lösung für die Geschiedenen herbeizuführen.

Das Familienrechtsteam von Müller Partner Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne bei allen vermögensrechtlichen Fragen rund um die Eheschließung und Scheidung, sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren.

DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.

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