Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit der am 5. Februar 2010 in Kraft getretenen neuen Bundesvergabegesetznovelle, die wesentliche Änderungen für Bieter und Bewerber mit sich bringt.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich Bieter mehrfach an einer Ausschreibung beteiligen bzw beteiligen wollen. Nicht immer ist klar, ob das vergaberechtlich auch zulässig ist. Konkret könnte eine Wettbewerbswidrigkeit vorliegen, sofern es zur Einflussnahme auf den Angebotsinhalt des Bieters durch den mehrfachbeteiligten (Sub-)Unternehmer kommt.