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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 9|2017

Bald gilt die PRIIP-VO: Lassen Sie jetzt Ihr KID prüfen!

15. Dezember 2017

Ab Anfang 2018 ist die Finanzdienstleistungsbranche um ein Informationsblatt reicher. Beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (PRIIP) ist vor Vertragsabschluss ein Basisinformationsdokument (KID) zu übergeben. Die Anforderungen an das Gestalten des KIDs sind hoch. Gleichzeitig besteht eine spezielle Haftung für mangelhafte KIDs. Zusätzlich drohen Verwaltungsstrafen in Millionenhöhe. Mit unserem neuen Beratungsprodukt wollen wir Ihr Haftungsrisiko beim Vertrieb von PRIIPs reduzieren, indem wir Ihre KIDs zum Pauschalpreis einer externen Prüfung unterziehen. Details finden Sie hier. Für Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mag. Gernot Wilfling

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