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Newsletter Immobilienrecht Issue 4|2021

26. November 2021

Grenzen werden nicht nur von Eigentümern zum Zweck der räumlichen Abgrenzung zum Nachbargrundstück gezogen, sondern es gibt auch Zulässigkeitsgrenzen bei Gerichtsstandvereinbarungen: Der Urlaubsort eines Verbrauchers als Gerichtsstand ist unzulässig. Auch Mieter setzen häufig grenzwertiges Verhalten im Anwendungsbereich des MRG. Eine Mieterin will ihre Loggia befreit von den unliebsamen Tauben nur für sich haben – ein anderer Mieter exklusiv die komplette Waschküche.

Die Themen im Überblick:

  • Es gibt auch Grenzen
  • Gerichtsstand: Sommerresidenz? 
  • Lasset die Taubenjagd beginnen / Eine Taube kommt selten allein
  • Waschküchenmonopol

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Ihr Müller Partner Immobilienteam


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