Nach dem Werkvertragsrecht wird der Werklohn erst nach Fertigstellung des Werks fällig. Der Auftragnehmer (AN) ist daher zur Vorleistung verpflichtet. Auch wenn in der Praxis regelmäßig Teilzahlungen vereinbart sind, bleibt der AN tendenziell einem erhöhten...
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Müller, Katharina / Ilg, Mathias: Sicherstellung gemäß §1170b ABGB – Grundlagen und Voraussetzungen
Bau & Immobilien Report 09/2021