Erst im Frühjahr hatten wir berichtet, dass die FMA zuletzt verstärkt wegen Verletzung der Ad-hoc-Pflicht gestraft hat (siehe https://www.mplaw.at/publikation-details.html?id=1079). Inzwischen hat es mit der WW Holding AG einen weiteren Emittenten erwischt (siehe...
mehr lesen
Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 5|2019
Weshalb sich Schulungen in Börsegesetz und Marktmissbrauchsverordnung auszahlen