Der Auftragnehmer hat bei Errichtung eines Werks den Auftraggeber zu warnen, wenn der beigestellte Stoff offenbar untauglich oder eine Anweisung des Auftraggebers offenbar unrichtig ist. Diese Warnpflicht erstreckt sich laut jüngster OGH-Judikatur bei beauftragter...
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Warnpflicht verletzt: Tiefbaubetrieb bleibt im Regen stehen
Österreichische Bauzeitung 4 2025