Der Oberste Gerichtshof (OGH 8 Ob 84/25y) bestätigt erneut seine Rechtsprechung, wonach eine Verbesserungszusage oder ein Verbesserungsversuch des Auftragnehmers dazu führt, dass die Gewährleistungsfrist neu zu laufen beginnt. Entscheidend ist, wie das Verhalten des...
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Cool am Pool: Unbedachte Zusage verlängerte die Gewährleistung
Österreichische Bauzeitung 13 2025