Erneut hat das Baurechtsteam von Müller Partner im Ranking von Legal 500 im Bereich „Construction“ eine Topplatzierung erreicht; Katharina Müller wurde wieder als „Leading Individual“ ausgezeichnet. Wir freuen uns über diesen Erfolg des Teams und bedanken...
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LEGAL 500: Private Clients
Erneut wird Müller Partner im Bereich „Private Clients“ von Legal 500 in Rang 3 genannt und Katharina Müller als „Leading Individual“ ausgezeichnet. ´Müller Partner Rechtsanwälte’s private client practice group splits its focus between advising on...
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JUVE 2023: Erneut zwei Sterne für unsere Kapitalmarktpraxis!
Das kapitalmarktrechtliche Team hat sich zu einer wesentlichen Stütze der Gesamtkanzlei entwickelt. Das geht zurück auf eine Kombination aus der Beratung zu Emissionen, etwa für den Stromerzeuger und -händler Oekostrom, und der laufenden Arbeit für etliche...
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Rechtsfolgen bei vom Werkbesteller herbeigeführter Unmöglichkeit der Verbesserung
Verweigert oder behindert der Bauherr die Verbesserung von Mängeln, so stellt dies eine von ihm herbeigeführte Unmöglichkeit der Vertragserfüllung dar.Eine durch den Werkbesteller verweigerte Verbesserung des Mangels führt zur Unmöglichkeit der primären...
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Kall, Bernhard: Rechtsfolgen bei vom Werkbesteller herbeigeführter Unmöglichkeit der Verbesserung
Österreichische Bauzeitung 06/2023
Eine durch den Werkbesteller verweigerte Verbesserung des Mangels führt zur Unmöglichkeit der primären Gewährleistungsbehelfe. Dies berechtigt ihn aber nicht zum Umstieg auf Preisminderung oder Wandlung, da sonst der Normzweck durchkreuzt würde. Der Besteller verliert...
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