Muss der Auftraggeber einem Dritten, der anlässlich eines Bauvorhabens zu Schaden kommt, Ersatz leisten, kann er sich am Auftragnehmer regressieren. Haftungsgrenzen können diesen Regressanspruch mindern. Haftungsbefreiungen ändern – vorerst – nichts am Rückgriff.Auch...
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Kall, Bernhard: Haftungsgrenzen bei Regressansprüchen – Vorsicht ist geboten!
Österreichische Bauzeitung 22/2018