MP-Law-Logo weiß

Bauträger-Frühstück

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien

INHALTEGrundbuch: Richtig lesen Vorsicht bei bestimmten Eintragungen Interessante Praxisfälle Dr. Manuela Maurer-Kollenz | Müller Partner RechtsanwälteMag. Simone Maier-Hülle | Müller Partner RechtsanwälteMag. Anna Schimmer | Müller Partner Rechtsanwälte

Claim-Management nach ÖNORM B 2110 und B 2118

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien

RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES CLAIMMANAGEMENTS (9.00-12.30 Uhr) Begriffe der ÖNORM B 2110 / B 2118 Pflichten der AuftraggeberInnen in der vorvertraglichen Phase Vorvertragliche Pflichten der BieterInnen Terminplan Definition des Bau-Soll Sphärentheorie […]

JUS SUCCESS 2019

Juridicum der Universität Wien, Schottenbastei 10-16, 1010 Wien

Am Dienstag, den 29. Oktober 2019, findet heuer zum 27. Mal von 09.30 bis 16.30 Uhr die jussuccess, die Berufs- und Karrieremesse für JuristInnen am Juridicum Wien statt.Im Rahmen der eintägigen […]

Die Stiftung als Gestaltungsinstrument

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien

Begünstigtenrechte – stiftungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Einflussnahme (09.00 - 10.30 Uhr) Einflussnahme durch die Errichtung eines Beirats  Substiftungen Sonderrechte und Geschäftsführung Gestaltungsmöglichkeit bei Gestaltungsunfähigkeit des Stifters Dr. Martin Melzer LL.M. | Müller Partner […]

Die vollständige Leistungsbeschreibung – „Never Ending Story“?

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien

INHALTE Typische Fehler in Leistungsbeschreibungen und ihre Ursachen „LV vor Plan“ – Stimmt das (wirklich)? Welche Relevanz haben standardisierte LB? Welche Leistungen muss der Auftragnehmer einkalkulieren, und welche nicht? Haftungspotenzial […]

Jahrestagung: Bauwirtschaft

ARS Seminarzentrum Schallautzerstraße 2-4 (Ecke Uraniastraße), 1010 Wien

Entfall von Leistungen / Kündigung und der Entgeltanspruch des Unternehmers ( 13:15-14:45 Uhr) Der Bauvertrag als Werkvertrag Entfall von Leistungen oder Abbestellung des Werkes (§ 1168 ABGB; ÖNORM B 2110) Entgeltanspruch […]