Der gesetzlich definierte Begriff der Pflegeeltern umfasst auch die „Stiefelternteile“, also etwa Lebensgefährten der Mutter oder des Vaters eines Kindes.
Müller, Katharina: Über die Rechte von Stief- und Pflegeeltern
Übersicht
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Der gesetzlich definierte Begriff der Pflegeeltern umfasst auch die „Stiefelternteile“, also etwa Lebensgefährten der Mutter oder des Vaters eines Kindes.