Der OGH hatte darüber zu entscheiden, ob nachfolgende Vertragsbestimmung sittenwidrig ist: “In der Schlussrechnung hat der Auftragnehmer alle Leistungen und Ansprüche zu berücksichtigen. Sie muss endgültig und ohne Vorbehalt gelegt werden. Nachforderungen jeder Art sind ausgeschlossen.”
Müller, Katharina: Schlussrechnung mit Vorbehalt
Österreichische Bauzeitung 37/2007
14. September 2007
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