Bei komplexen Großprojekten treten erfahrungsgemäß an den Schnittstellen zwischen verschiedenen Gewerken sowie Planern und Ausführenden Abstimmungschwierigkeiten auf. Die Rechtsprechung nimmt eindeutig den Auftaggeber in die Pflicht.
Müller, Katharina: Wenn sich Auftragnehmer gegenseitig im Weg stehen
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