Aufgrund der Häufigkeit der Vereinbarung von Pönalen in Bauverträgen sind Auftragnehmer gut beraten, sich im Fall von Bauzeitverlängerungen früh genug mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Aus Auftragnehmer-Sicht ist unbedingt darauf zu achten, dass entsprechend der ÖNorm B 2110 eine Deckelung der Pönale vereinbart wird.
Kall, Bernhard: Auswirkungen von Bauzeitverlängerungen auf Pönalvereinbarungen
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