Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit dem Angebotspreis bzw der Unterscheidung zwischen einem Kostenvorschanschlag und dem Pauschalpreis sowie insbesondere der Darstellung in welchen Fällen Mehrkosten geltend gemacht werden dürfen. Da bei der Realisierung eines Bauauftrages regelmäßig die Überschreitung der im Angebot kalkulierten Kosten (SOLL) eintritt, stellt sich weiters die Frage, unter welchen Voraussetzungen den Auftraggeber eine Warnpflicht gegenüber dem Auftragnehmer trifft.
Newsletter Issue 26/März 2010
Wie verbindlich ist der Angebotspreis? & Kostenüberschreitung: Wann der Auftragnehmer warnen muss
15. März 2010
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