Auch nach der Scheidung können die Eltern weiterhin die gemeinsame Obsorge für die Kinder ausüben und über alle Angelegenheiten der Kinder gemeinsam entscheiden.
Auch nach der Scheidung können die Eltern weiterhin die gemeinsame Obsorge für die Kinder ausüben und über alle Angelegenheiten der Kinder gemeinsam entscheiden.