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Kaptialmarktprospekte: Erleichterungen bei der Wachstumsfinanzierung in Sicht
Beim Wort „Prospektpflicht“ zucken vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Wachstum finanzieren wollen, regelmäßig zusammen.Kein Wunder: Der mit (bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren oder Veranlagungen erforderlichen) Kapitalmarktprospekten...
Wandlung eines Bauwerkvertrags
Erbringt der Auftragnehmer (AN) seine Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber (AG)unter bestimmten Voraussetzungen die Wandlung erklären. Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) leistet der Übergeber einer Sache dafür Gewähr, dass die...
Haftung bei billiger Bauweise
In der Praxis entscheiden sich Bauherren aus Kostengründen oft für eine kostengünstige Ausführung. Zur Vermeidung einer Haftung ist darauf zu achten, dass der Bauherr die damit verbundenen Risiken vertraglich übernimmt.Über die Risiken bei bewusst billiger Bauweise...
Die Kontrollkonzepte für gemeinnützige Stiftungen nach dem BStFG 2015 und dem PGR im Vergleich
Die gesetzlich vorgesehenen Kontrollkonzepte für gemeinnützige Stiftungen nach dem BStFG 2015 einerseits und für gemeinnützige liechtensteinische Stiftungen andererseits weisen bei näherer Betrachtung erhebliche Unterschiede auf, dies insbesondere bei der externen...
Die häufigsten Fehler der Stifter
Dass eine Stiftung wegen eines Formalfehlers, wie im Falle der Franz-West-Privatstiftung, ihren Zweck nicht erfüllen kann, ist selten. Aber bei der Ausgestaltung von Stiftungserklärungen geht mitunter einiges schief.Flexibilität ist ein MussGerade weil...
Die Übernahme im Bauprojekt – Wie man Fehler vermeidet und die Übernahme schafft
Am 13. Juni 2018 luden DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP und MAG. CHRISTOPH GAAR zum Jour Fixe "Die Übernahme im Bauprojekt – Wie man Fehler vermeidet und die Übernahme schafft" in die Kanzleiräumlichkeiten. >> WEITERE DETAILS ZUM JOUR FIXE>> ZUR PRESSEINFORMATION
JUVE-Ranking 2018: Wirtschaftsverwaltungrecht
Müller Partner gilt als WEITERE RENOMMIERTE KANZLEI IM WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT. "Im Vergaberecht berät das kleine Team um Bernhard Kall Bauträger und Firmen aus dem Bauhaupt- und –nebengewerbe in Ausschreibungen. Zuletzt focht die Kanzlei mehrere Ausschreibungen...
Zum Sicherstellungszweck des Deckungsrücklasses
Ein Deckungsrücklass dient zur Sicherung des Auftraggebers bei Abrechnungsungenauigkeiten. Mit der Frage, ob der Deckungsrücklass auch Sicherstellung für die Vertragserfüllung ist, beschäftigte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) jüngst.Ob die Voraussetzungen zur...
Der „versteckte Mangel“: Des einen Freud, des anderen Leid?
Am 3. Mai 2018 luden DR. BERNHARD KALL und MAG. HEINRICH LACKNER zum Jour Fixe "Der „versteckte Mangel“: Des einen Freud, des anderen Leid?" in die Kanzleiräumlichkeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte umfassten ua Möglichkeiten und Grenzen der Geltendmachung von...
Die Haftung des Bauführers an der Schnittstelle zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht (Teil II)
Im ersten Teil dieses Beitrags wurde die Funktion Bauführens bzw Prüfingenieurs nach den einschlägigen Bauvorschriften der Länder dargestellt. Es wurde gezeigt, dass eine Wechselwirkung zwischen den zivilrechtlichen Ansprüchen des Bauherrn und den...