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Lackner, Heinrich: „Haftungsrechtliche Wirkung“ der baurechtlichen Fertigstellungsanzeige

Österreichische Bauzeitung 05/2021

19. März 2021

Der Oberste Gerichtshof hat sich erstmals zur „haftungsrechtlichen Wirkung“ einer baurechtlichen Fertigstellungsanzeige geäußert.


Baumängel hindern die Fertigstellung eines Bauwerks nach § 30 NÖ BO nicht, so der OGH in einer jüngsten Entscheidung. „Vollständigkeit“ i. S. d. § 30 Abs. 4 NÖ BO beziehe sich nämlich auf die der Behörde vorgelegten Unterlagen. Die Mängelfreiheit nach Gewährleistungs- oder Schadenersatzrecht wird nicht verlangt.

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