Die Sicherstellung nach § 1170b ABGB
Sollten sich finanzielle Schwierigkeiten aufseiten des Werkbestellers abzeichnen, bietet das Recht auf eine Sicherstellung nach § 1170b ABGB dem Werkunternehmer eine willkommene Möglichkeit dafür, die weitere Leistung vorerst zu verweigern oder zumindest eine finanzielle Absicherung zu erhalten.
Mag. Christoph Gaar / MMag. Roman Gietler