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Sachverständiger – Wer zahlt was?

12. Mai 2023

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Das Heranziehen eines Sachverständigen ist oftmals unabdingbar, stellt jedoch eines der teuersten Beweismittel dar. Wer für die Gebühren eines Sachverständigen aufzukommen hat, ist aber für die Prozessparteien oftmals nicht eindeutig.


Die Sachverständigengebühren sind durch die Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes beschränkt. Der zu erlegende Kostenvorschuss gibt den Parteien gewissermaßen einen Vorgeschmack auf die entstehenden Kosten. Oftmals motivieren absehbare Kosten die Parteien, auch einen Vergleich abzuschließen. Sobald absehbar ist, dass der Kostenvorschuss für die Tätigkeit nicht ausreichen wird, hat der Sachverständige entsprechend zu warnen, dies bei sonstigem Anspruchsverlust. Die Kostennote des Sachverständigen ist unter diesen Aspekten jedenfalls zu prüfen.

MMag. Roman Gietler


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