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Newsletter-Reihe: Erbrechtsreform 2015

22. Dezember 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Mit dem ErbRÄG 2015 sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die erbrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, die großteils aus dem Jahr 1811 stammen, nicht nur sprachlich, sondern auch in ihren Regelungsinhalten an die geänderten Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden. 

Anlässlich der österreichischen Erbrechtsreform 2015 haben wir in einer eigenen Newsletter-Reihe über die ab 1.1.2017 in Kraft tretenden wesentlich Änderungen des Erbrechts informiert und diese aus Sicht der verschiedenen Anspruchsgruppen beleuchtet. Erben geht alle an:

  • den Erblasser 
  • dessen Familie
  • das Unternehmen (falls vorhanden)
  • die Erben und
  • die Pflichtteilsberechtigten


Zum Newsletter – Erbrechtsreform aus der Sicht des Unternehmens des Erblassers >>

Zum Newsletter – Erbrechtsreform aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten >>

Zum Newsletter – Erbrechtsreform aus der Sicht der Familie des Erblassers >>

Zum Newsletter – Erbrechtsreform aus der Sicht des Erben >>

Zum Newsletter – Erbrechtsreform aus der Sicht des Erblasser >>