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Newsletter Privatstiftungen Issue 1|2021

18. Februar 2021

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Hat eine Privatstiftung keinen Aufsichtsrat, bedürfen sogenannte Insichgeschäfte gemäß § 17 Abs 5 PSG der gerichtlichen Genehmigung. Ein Insichgeschäft liegt zunächst immer dann vor, wenn die Privatstiftung ein Rechtsgeschäft direkt mit einem Mitglied des Stiftungsvorstandes abschließt. Darüber hinaus wendet der OGH § 17 Abs 5 PSG aber auch analog auf diverse gesellschaftsrechtliche Konstellationen an. Entschieden wurde in diesem Zusammenhang bereits, dass ein Rechtsgeschäft mit einer GmbH, deren Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer zugleich Vorstand der Privatstiftung ist, der gerichtlichen Genehmigung bedarf.

In seiner aktuellen Entscheidung 6 Ob 151/20d prüfte der OGH nun, ob § 17 Abs 5 PSG auch auf einen Mandatsvertrag anzuwenden ist, der zwischen der Privatstiftung und einer Rechtsanwaltskanzlei, die in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben wird, anzuwenden ist.

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DDr. Katharina Müller, TEP

Dr. Martin Melzer, LL.M.


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