Im aktuellen Newsletter Familienrecht Issue 3|2022 lesen Sie:
- Scheidungsfolgenvereinbarungen enthalten keinen Leistungsaustausch (OGH 3 Ob 96/21w)
- Die nacheheliche Aufteilung
- Nur vorhandene Vermögenswerte können aufgeteilt werden (OGH 1 Ob 189/21g)
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