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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 5|2020

12. August 2020

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Häufig werden Liegenschaften bereits zu Lebzeiten verschenkt, wobei sich der Geschenkgeber in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht vorbehält.

Verstirbt der Geschenkgeber, werden solche Schenkungen zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung der Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt. Fraglich ist hierbei, wie sich das vorbehaltene Wohnrecht auf den Wert der Schenkung, der der Verlassenschaft hinzugerechnet wird, auswirkt. Der OGH hat in seiner aktuellen Entscheidung 2 Ob 64/19d zu dieser Frage Stellung bezogen.

Lesen Sie [hier] mehr.

Das Erbrechtsteam von Müller Partner Rechtsanwälte steht Ihnen für eine umfassende Beratung hinsichtlich ihrer Nachfolgeplanung gerne persönlich, wie auch telefonisch oder per Videokonferenz, zur Verfügung.


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