Als Folge der Unwirksamerklärung des Safe-Harbor-Abkommens hatten sich die EU-Kommission und die USA im Februar 2016 auf neue Regeln zum Datenaustausch geeinigt. Das neue Abkommen „Privacy Shield“ soll strengere Regeln für US-Unternehmen einführen, die Eingriffsmöglichkeiten der amerikanischen Behörden beschränken und den Betroffenen bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte geben.
Aufgrund scharfer Kritik will die EU-Kommission in Kürze einen neuen Entwurf von „Privacy Shield“ vorstellen.
Standardvertragsklauseln als Alternative
Da das Privacy Shield derzeit nicht den im Fall Schrems (C-362/14) vom EuGH festgelegten Datenschutz-Standards entspricht und damit eine bloße Übergangslösung darstellen könnte, ist es ratsam, Datentransfers in die USA – zumindest vorerst – auf Grundlage von Standardvertragsklauseln vorzunehmen.
Mag. Monika Sturm & Mag. Isaura Stingl
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