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Newsletter Privatstiftungen Issue 10|2021

25. November 2021

Der OGH (03.08.2021, 8 Ob 101/20s) hatte einen interessanten Sachverhalt zu entscheiden, der an der Schnittstelle von Privatstiftungsrecht und Insolvenzrecht liegt.

Die Schuldnerin, die ein Einzelunternehmen betrieb, war Begünstigte einer Privatstiftung. Über ihr Vermögen wurde die Insolvenz eröffnet. Die Vorinstanzen haben geklärt, dass die Zuwendungen, die die Schuldnerin ab Insolvenzeröffnung erhalten hat und die sie auch zukünftig erhalten wird, Teil der Insolvenzmasse und damit der freien Verfügung der Schuldnerin entzogen sind.

Gegenstand der Entscheidung war jedoch die Frage, ob auch das Recht der Schuldnerin, auf die Begünstigtenstellung zu verzichten, Teil der Insolvenzmasse ist. Der Halbbruder der Schuldnerin, der ebenfalls eine Begünstigtenstellung innehat, war nämlich bereit, für einen Verzicht seiner Halbschwester auf ihre Begünstigtenstellung € 1,7 Mio zu leisten. Nach der konkreten Ausgestaltung der Stiftungsurkunde hätte dies zur Folge, dass die Zuwendungen alleine ihm zufielen.

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DDr. Katharina Müller, TEP / Dr. Martin Melzer, LL.M.


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