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Newsletter Immobilienrecht Issue 5|2021

13. Dezember 2021

Neue Covid-Judikatur des OGH!

  • Zinsminderung trotz nicht objektbezogener Unbenutzbarkeit
  • Einkaufszentrum – Umstand der Situierung eines Geschäftes in einem an sich offenen Einkaufszentrum ist irrelevant für Zinsminderung
  • Fixkostenzuschuss – Keine Verpflichtung zur Herausgabe an den Vermieter

In seiner jüngst veröffentlichten Entscheidung 3 Ob 184/21m liefert der OGH neue Erkenntnisse zur Geschäftsraummiete in Lockdownzeiten. Anders als in seiner vorherigen Entscheidung stellten sich für den OGH diesmal mehr Fragen.

Die beklagte Mieterin betreibt ein Nagel- und Kosmetikstudio in einem Einkaufszentrum und musste dieses während der behördlich angeordneten Lockdowns geschlossen halten, während das Einkaufszentrum an sich offen war, zumal dort auch Apotheken, Drogerien und Lebensmittelhandel untergebracht sind. Die Mieterin behielt sich Mietzinse ein und lukrierte den Fixkostenzuschuss. Es folgte die Zahlungs- und Räumungsklage.

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