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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 9|2021

10. Dezember 2021

Das Jahr 2021 brachte in erbrechtlicher Hinsicht einige erfreuliche Klarstellungen durch den OGH. Eine davon betrifft die viel diskutierte Frage, ob das Vermögensopfer trotz des Vorbehalts eines Fruchtgenussrechts erbracht werden kann. Über diese Frage entschied der OGH bereits in seiner Entscheidung vom 24.06.2021, 2 Ob 119/20v, die mittlerweile durch eine weitere Entscheidung (28.09.2021, 2 Ob 111/21v) bestätigt wurde.

Bei dem Themenkreis „Vermögensopfer“ geht es darum, wann die Eigentumsübertragung an einer Sache pflichtteilsrechtliche Fristen auslöst, weil das Vermögensopfer erbracht wurde. Nach der Rechtslage vor dem ErbRÄG 2015 wurde das Vermögensopfer etwa dann verneint, wenn sich der Geschenkgeber trotz der formalen Eigentumsübertragung an den Geschenknehmer weitreichende Einflussnahmemöglichkeiten an der geschenkten Sache, etwa durch ein Fruchtgenussrecht, vorbehielt.

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DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M.



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