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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 5|2022

23. August 2022

In den letzten Jahren häuften sich die Entscheidungen des OGHs zur Formungültigkeit fremdhändiger Testamente. Dabei hat der OGH zunehmend strenge Anforderungen entwickelt. Wenn ein fremdhändiges Testament aus mehreren Blättern besteht, muss laut OGH für dessen Gültigkeit eine äußere oder innere Urkundeneinheit vorliegen. Eine äußere Urkundeneinheit liegt dann vor, wenn die einzelnen Seiten so miteinander verbunden sind, dass sie nur mit Beschädigung oder Zerstörung des Testaments gelöst werden können. Darunter fällt zB Zusammenkleben, -binden oder -nähen der losen Blätter.

In der Entscheidung aus 2 Ob 29/22m hat sich der OGH nun genauer mit der inneren Urkundeneinheit befasst.

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Das Erbrechtsteam von Müller Partner Rechtsanwälte unterstützt und berät Sie bei der Erstellung eines (fremdhändigen) Testaments sowie allenfalls auch deren gerichtlicher Durchsetzung. Gerne stehen wir für eine umfassende Beratung persönlich, wie auch telefonisch oder per Videokonferenz, zur Verfügung.

DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.


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