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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 3|2022

19. Mai 2022

Der vorliegende Beitrag ist eine gekürzte Version unseres aktuellen Blogbeitrags auf derStandard.at. In unserer Blogserie „Erben ohne Streit“ beschäftigen wir uns regelmäßig mit spannenden erbrechtlichen Themen.

Zu Lebzeiten gemachte Schenkungen reduzieren das Vermögen, das später vererbt wird. Es ist freilich zulässig, dass man zu Lebzeiten frei über sein Vermögen verfügt. Erbrechtlich ist diese Verfügungsmacht allerdings insoweit beschränkt, als dadurch der Pflichtteilsanspruch nicht ausgehöhlt werden kann. Die sogenannte Schenkungsanrechnung regelt, wann und in welcher Höhe solche Schenkungen erbrechtlich zu berücksichtigen sind.

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DDr. Katharina Müller, TEP
Dr. Martin Melzer, LL.M.



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