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Newsletter Bau- und Vergaberecht Issue 13|2023

17. Juli 2023

Neuausgabe der ÖNORMEN B 2110, B 2118 und A 2060

Als ein bewährtes Tool der Vertragsgestaltung stellt die ÖNORM B 2110 eine gängige Grundlage vieler Bauverträge dar. Technische sowie rechtliche Vertragsbestimmungen werden nebst den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB in einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt, um diese zu ergänzen sowie eine solide und möglichst faire rechtliche Grundlage für die Baupraxis zu schaffen. Mit 1. Mai 2023 erfolgte durch Austrian Standards eine Neuausgabe der ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“. Gleichzeitig wurden auch die Werkvertragsnormen B 2118 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten“ und A 2060 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen“ reformiert.

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DDr. Katharina Müller, TEP / Sebastian Wiederkumm


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