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Newsletter Bau- und Vergaberecht Issue 12|2023

15. Juni 2023

Verlängerung der Schwellenwerteverordnung 2023!

Update: Erneute Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis zum Jahresende!

Wie wir bereits Mitte Februar berichteten, trat mit der am 06.02.2023 kundgemachten Schwellenwerteverordnung 2023 (BGBl II Nr. 34/2023) eine temporäre Übergangslösung für das Vergabeverfahren in Kraft. Nun wurde diese explizit bis zum 31.12.2023 verlängert. Die Schwellenwerteverordnung und die darin festgelegten erhöhten Schwellenwerte gelten entsprechend befristet bis Jahresende.

Die Schwellenwerteverordnung spielt im Vergabeverfahren insofern eine bedeutende Rolle, als sie für die Vergabe von Aufträgen die dafür vorgesehenen Schwellenwerte, im Vergleich zu den gesetzlich normierten Werten, nach oben setzt und dadurch Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen mit erheblichen Verfahrenserleichterungen rechnen dürfen.

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Dr. Bernhard Kall / Sebastian Wiederkumm


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