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Gesetzliche Verankerung der Business Judgement Rule

11. Mai 2016

GESETZLICHE VERANKERUNG IN ÖSTERREICH SEIT 1.1.2016

Im Zuge der Strafrechtsreform 2015 wurde auch die Business Judgement Rule (BJR) im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz gesetzlich verankert. Ausgangspunkt hierfür waren Entscheidungen zur strafrechtlichen Untreue, die in Managementkreisen für Verunsicherung gesorgt hatten.

Bei der BJR handelt es sich um ein aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammendes Prinzip, welches darauf abzielt, die Haftung von Leitungsorganen zu beschränken. Demnach sollen unternehmerische Entscheidungen des Managements einer gerichtlichen Nachprüfung dann entzogen sein, wenn die Entscheidung auf Basis angemessener Informationen frei von Interessenskonflikten und in der begründeten Annahme getroffen wurde, im besten Sinn des Unternehmens zu handeln.


>> Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen und den nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung etablierten vier Voraussetzungen für rechtmäßiges Verhalten von Vorständen und Geschäftsführern in unserem aktuellen Newsletter.


DDr. Katharina Müller, TEP & Dr. Martin Melzer, TEP