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Geschäftsmodelle-Anfragen bei der FMA

7. März 2017

Die FMA hat kürzlich eine Möglichkeit für nicht konzessionierte Marktteilnehmer geschaffen, Fragen zu aufsichtsrechtlichen Themen ihres Geschäftsmodells über ein Online-Kontaktformular zu adressieren. Mögliche Themen sind etwa Konzessionspflicht und Konzessionsvoraussetzungen, Prospektpflicht, Compliance oder Geldwäsche. Beantwortet werden nur Rechtsfragen, die sich auf ein konkretes Geschäftsmodell beziehen. Zu abstrakte Rechtsfragen bezieht die FMA – wie bisher – keine Stellung.

In der Anfrage verlangt die FMA genaue Angaben zum Geschäftsmodell unter Nennung aller Kooperationspartner und Übermittlung relevanter Unterlagen (etwa Vertragsmuster, AGB, Informationsbroschüren, etc). Gegebenenfalls soll laut Aufsicht auch angegeben werden, welcher Teil des Geschäftsmodells konzessions- oder prospektpflichtig sein könnte. Von der FMA nicht erwähnt, aber freilich sinnvoll ist, zusätzlich die eigene Rechtsansicht in der Anfrage bereits möglichst fundiert darzulegen.

Mathias Ilg