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Business Judgement Rule im Stiftungsrecht

7. April 2016

Unser aktueller Privatstiftungs-Newsletter beschäftigt sich mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, in der dieser die Anwendbarket der Business Judgement Rule (BJR) im Stiftungsrecht bestätigt. 

Für Vorstandsmitglieder von Privatstiftungen ist diese Entscheidung durchaus positiv zu werten. Ihnen ist anzuraten, Entscheidungen nach den Kriterien der BJR zu treffen. Sie sollten daher sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen dokumentieren und im Zweifel ein Gutachten eines unabhängigen Experten einzuholen. Auf diese Weise können Vorstandsmitglieder im Streitfall den Nachweis führen, dass sie ihre Entscheidungen auf Basis angemessener Informationen getroffen haben und dementsprechend vernünftigerweise davon ausgehen konnten, zum Wohle der Privatstiftung zu handeln.


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