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Netto oder brutto?

6. November 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Der Schaden infolge eines Baumangels besteht für den Geschädigten in aller Regel in den Kosten der Sanierung. Wann ist bei einem Bauschaden die Umsatzsteuer (USt.) zu ersetzen?


Ob die USt. als Teil eines Schadens (zum Beispiel der Sanierungskosten) verlangt werden kann, hängt davon ab, ob der Ersatzzahlung ein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Ist das nicht der Fall, spricht man von „echtem Schadenersatz“, für den keine USt. verlangt werden kann bzw. abzuführen ist. Auch wenn der Geschädigte selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er bei einer Ersatzvornahme durch Fachfirmen (Unternehmer) in einem Ersatzprozess den Bruttobetrag verlangen. Allerdings steht dem Schädiger gemäß Art XII Z 3 EGUStG ein Rückersatzanspruch in der Höhe der Vorsteuer zu.

MAG. HEINRICH LACKNER


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