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Willkommene Absicherung

17. April 2023

Die Sicherstellung nach § 1170b ABGB


Sollten sich finanzielle Schwierigkeiten aufseiten des Werkbestellers abzeichnen, bietet das Recht auf eine Sicherstellung nach § 1170b ABGB dem Werkunternehmer eine willkommene Möglichkeit dafür, die weitere Leistung vorerst zu verweigern oder zumindest eine finanzielle Absicherung zu erhalten.

Mag. Christoph Gaar / MMag. Roman Gietler


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