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Videoüberwachungen nach der DSGVO

25. Oktober 2017

Nach aktueller Rechtslage sind Private und Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, Videoüberwachungsanlagen vor Inbetriebnahme bei der Datenschutzbehörde zum Zweck der Registrierung im Datenverarbeitungsregister zu melden. Künftig unterliegen Videoüberwachungen, die der systematischen und umfangreichen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche dienen, der Pflicht, eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Das Registrierungs- und Genehmigungsverfahren entfällt. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche hat von sich aus eine Abschätzung der Folgen der geplanten Datenverarbeitung für den Schutz personenbezogener Daten durchzuführen. 

Mag. Dominik Alexander Wagner, BA



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