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Unklarheiten bei Haftungsordnung

1. Juli 2016

Durch das Bauarbeitenkoordinationsgesetz („BauKG“) wurden die Vorgaben der EU-Baustellen-Richtlinie im Jahr 1999 in Österreich umgesetzt. Die Beratungspraxis zeigt, dass nach wie vor Unklarheiten hinsichtlich der dadurch geschaffenen Haftungsordnung und Pflichtenlage bestehen.

Mag. Georg Gass


 
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