Durch das Bauarbeitenkoordinationsgesetz („BauKG“) wurden die Vorgaben der EU-Baustellen-Richtlinie im Jahr 1999 in Österreich umgesetzt. Die Beratungspraxis zeigt, dass nach wie vor Unklarheiten hinsichtlich der dadurch geschaffenen Haftungsordnung und Pflichtenlage bestehen.
Mag. Georg Gass