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Pönaleforderungen ohne Schaden?

4. Mai 2017

Bei der Abrechnung eines Projekts kommt es zu Abzügen aufgrund von Vertragsstrafen ohne entstandene Schäden. Ist dies zulässig? Und was wären mögliche Mäßigungskriterien?


Vertragsstrafen können auch dann gefordert werden, wenn tatsächlich kein Schaden entstanden ist. Der Umstand, dass gar kein oder nur ein geringfügiger Schaden eingetreten ist, stellt aber ein besonders gewichtiges Mäßigungskriterium dar. Dabei ist aber auch das mit der Konventionalstrafe möglicherweise verbundene Ziel, Erfüllungsdruck auf den Schuldner auszuüben, zu beachten.

Mag. Christoph Gaar