Der aktuelle Newsletter geht auf die kürzlich ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ein, in welcher der VwGH zu entscheiden hatte, unter welchen Voraussetzungen eine “Veranlagung in Immobilien” gemäß § 14 Kapitalmarktgesetz vorliegt.
Ein weiterer Beitrag erklärt FinTech und die Aufgaben der neuen Kontaktstelle bei der FMA.
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