Mit 1.1.2016 tritt die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft und ersetzt die bisher geltende Baurestmassentrennungsverordnung.
Die RBVO wird aufgrund der weitreichenden Verpflichtungen heftig kritisiert. Einerseits stellt die Rückbauverpflichtungen eine erhebliche Belastung des Bauherrn dar, andererseits geht mit der umfangreichen Dokumentationspflichten erheblicher Verwaltungsaufwand einher. Aufgrund der empfindlichen Strafdrohungen und der Auswirkungen auf die Angebotskalkulation ist eine Befassung der betroffenen Mitarbeiter vor Inkrafttrefen der RBVO mit den gesetzlichen Bestimmungen unumgänglich.