Haftungspotenzial für Produkthersteller
Das Produkthaftungsgesetz – kurz PHG – regelt die schadensrechtliche Verantwortlichkeit des Erzeugers für sein Produkt. Es schreibt eine verschuldensunabhängige Haftung des Erzeugers vor. Sollte dieser seinen Sitz im Ausland haben, so kann der inländische Importeur zur Verantwortung gezogen werden. Erst subsidiär, das heißt wenn weder der Erzeuger noch der Importeur einen Sitz im Inland haben, kann auch der Händler geklagt werden.
Mag. Heinrich Lackner