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Informationsverpflichtungen des Verantwortlichen

23. November 2017

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt erhöhte Transparenz für die von Datenverarbeitungen betroffenen Personen. Die DSGVO normiert Informationspflichten für diejenigen, die Daten verarbeiten (=Verantwortliche) und Auskunftsrechte für von der Verarbeitung betroffene Personen. Dabei ist zu beachten, dass datenschutzrelevante Informationen und Mitteilungen in präziser, transparenter und leicht zugänglicher Form sowie in einer klaren und einfachen Sprache bereitzustellen sind.

Mag. Claudia Fleischhacker-Hofko



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