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Haftungsfrage bei falschen Gutachten

12. September 2016

Judikatur-Update:

Der Oberste Gerichtshof fällte ein Urteil zur Haftung des gerichtlich ­bestellten Sachverständigen. Die tägliche Praxis zeigt, dass in beinahe jedem gerichts­verfangenen Bauprozess seitens des Gerichts ein Sachverständiger („SV“) beigezogen wird. Erfahrungsgemäß ist regelmäßig (zumindest) eine der Parteien dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden.

Eine aktuelle OGH-Judikatur widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen der bestellte SV den ­Parteien für die Erstattung eines falschen Gutachtens haftet.

Dr. Bernhard Kall


>> Lesen Sie mehr dazu in der Österreichischen Bauzeitung Ausgabe 17 oder auf www.bauforum.at.