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Eckpunkte des Erwachsenenschutz-Gesetzes

18. April 2017

Das geltende Sachwalterrecht wurde in der Vergangenheit vielfach kritisiert. Viele besachwaltete Menschen sahen sich „entmündigt“. Das vor kurzem beschlossene 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) soll das Sachwalterrecht umfassend reformieren und mehr Selbstbestimmung gewährleisten. Es tritt mit 1.7.2018 in Kraft. 


Neben der neuen Terminologie umfasst das Erwachsenenschutzgesetz weitreichende inhaltliche Änderungen. 


Unser aktueller Newsletter Private Clients Isue 4|2017 gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und weist auf den etwaigen Änderungsbedarf für bereits getroffene Vorkehrungen hin.

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP
DR. MARTIN MELZER, LL.M., TEP