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Die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags

7. August 2020

Wann ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, und welche Auswirkungen hat dies auf den Anspruch auf Mehrkosten? Ein Überblick.


Es ist eine Frage der Vertragsauslegung im Einzelfall, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vorliegt. Im konkreten Fall entschied der OGH, dass aufgrund der Vereinbarung, das Honorar von den Nettoherstellungskosten abhängig zu machen, der Unternehmer hinlänglich deutlich darauf hingewiesen hat, dass es sich bei den geschätzten Nettoherstellungskosten um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt. Wäre der Vertragspartner hingegen Unternehmer gewesen, so hätte die Unverbindlichkeit gesondert vereinbart werden müssen. Um Unklarheiten und möglichen Rechtsstreitigkeiten entgegenzuwirken, ist es ratsam, die Unverbindlichkeit klar zu vereinbaren, insbesondere bei Ver trägen mit Verbrauchern.

Mag. Christoph Gaar


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