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Data Breach: Rasch und richtig handeln

20. September 2018

Kommt es zu einer Datenpanne, etwa durch einen Hackerangriff, eine zu rasch versandte Email an einen falschen Empfänger oder durch den Verlust eines Smartphones, sind Unternehmen verpflichtet, rasch zu handeln. Im Idealfall erfolgen daher sowohl die Erhebung der Fakten als auch die einzelfallbezogene Beurteilung entsprechend vorab definierter Prozesse. Orientiert sich die Musterdokumentation am Mindestinhalt der Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art 33 Abs 3 DSGVO), können zusätzliche Synergien geschaffen werden.

Mag. Claudia Fleischhacker-Hofko



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